Komfort. Sicherheit. Qualität.
Reisebus mit Fahrer mieten – Köln, Bonn, Düsseldorf & europaweit
Ob Firmenfahrt, Event, Städtereise, Klassenfahrt, Vereinsreise, Shuttle oder mehrtägige Europareise – BUS-LINES bringt Ihre Gruppe komfortabel, sicher und zuverlässig ans Ziel.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BUS–LINES GmbH für Beförderungsleistungen im Anmietverkehr Stand:
Oktober 2026
1. Geltungsbereich / Vertragsart
1. Die Bus-Lines GmbH erbringt ausschließlich Beförderungsleistungen im Anmietverkehr (Mietbus mit Fahrer).
2. Es werden keine Pauschalreisen oder Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. BGB angeboten.
3. Vertragspartner ist der Auftraggeber, der auch im Namen aller zu befördernden Personen handelt.
2. Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Bus-Lines GmbH zustande.
2. Abweichungen zwischen Anfrage und Auftragsbestätigung gelten als neues Angebot.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 20 % des vereinbarten Fahrpreises nach
Vertragsschluss fällig.
2. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Fahrtbeginn zu zahlen.
3. Bei Zahlungsverzug ist Bus-Lines GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu
verlangen.
4. Überdurchschnittliche Verschmutzungen oder Beschädigungen des Fahrzeugs werden gesondert berechnet.
4. Leistungsdurchführung
1. Bus-Lines GmbH schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung gemäß Auftragsbestätigung.
2. Angegebene Fahr- und Ankunftszeiten sind Planzeiten und stellen keine garantierten Termine dar.
3. Für Verspätungen aufgrund von Verkehrsbehinderungen, Staus, Witterung oder sonstigen unvermeidbaren
Umständen wird keine Haftung für Anschlussverluste oder Termine übernommen.
5. Fahrzeugausfall / Ersatzbeförderung
1. Bei technischen Defekten oder sonstigen unvorhersehbaren Störungen ist Bus-Lines GmbH berechtigt, eine
zumutbare, gleichwertige Ersatzbeförderung zu stellen.
Bus-Lines GmbH · Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand Oktober 2026 Seite 2
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine solche Ersatzbeförderung anzunehmen, sofern sie objektiv zumutbar
ist.
3. Lehnt der Auftraggeber eine zumutbare Ersatzbeförderung ohne sachlichen Grund ab, entfallen
weitergehende Ansprüche.
4. Ist eine Ersatzbeförderung nicht möglich, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des nicht
erbrachten Teils des vereinbarten Fahrpreises.
6. Verspätung des Auftraggebers / Wartezeiten
1. Erscheint der Auftraggeber oder die zu befördernde Person(en) nicht zur vereinbarten Abfahrts- oder
Rückfahrtzeit, obwohl Bus-Lines GmbH pünktlich leistungsbereit vor Ort ist, gilt eine kostenfreie Karenzzeit von
15 Minuten als vereinbart.
2. Nach Ablauf der Karenzzeit ist Bus-Lines GmbH berechtigt, eine Wartezeitpauschale von 50,00 EUR je
angefangene 30 Minuten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu berechnen.
3. Ist Bus-Lines GmbH die Durchführung der Beförderung aufgrund der Verspätung des Auftraggebers aus
betrieblichen oder gesetzlichen Gründen (insbesondere Lenk- und Ruhezeiten) nicht mehr möglich oder nicht
zumutbar, gilt die Leistung als erbracht; der vereinbarte Fahrpreis bleibt geschuldet.
7. Haftung
1. Bus-Lines GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
2. Die Haftung für Vermögens- und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, verfallene Hotel-, Programmoder
Drittleistungen) ist ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
3. Der Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, soweit gesetzlich zulässig und außer bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Höhe nach
auf den im Vertrag vereinbarten Fahrpreis (Mietpreis der Beförderungsleistung) beschränkt.
4. Für höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks oder sonstige unvermeidbare Ereignisse außerhalb des
Einflussbereichs von Bus-Lines GmbH besteht keine Schadenersatzhaftung.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Mängel sind unverzüglich während der Leistungserbringung anzuzeigen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden möglichst gering zu halten (Schadenminderungspflicht).
3. Ansprüche sind spätestens 30 Tage nach Leistungserbringung schriftlich geltend zu machen.
9. Rücktritt durch den Auftraggeber
1. Der Auftraggeber kann jederzeit vor Fahrtbeginn schriftlich zurücktreten.
2. Bus-Lines GmbH ist berechtigt, folgende pauschalierte Entschädigung zu verlangen:
• bis 29 Tage vor Fahrtbeginn: 25 %
• 28-15 Tage: 50 %
• 14-7 Tage: 75 %
• ab 6 Tagen: 90 %
3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
10. Gepäck und Verhalten
1. Gepäck wird im Rahmen der verfügbaren Fahrzeugkapazität befördert.
Bus-Lines GmbH · Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand Oktober 2026 Seite 3
2. Für Schäden oder Verunreinigungen durch Fahrgäste haftet der Auftraggeber.
3. Gefahrgut und Tiere sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß den geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Gerichtsstand ist Bonn, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person ist.